top of page

Vereinsservice

Hier finden Sie Informationen rund um den Verein (Vereins-Gründung, Mitgliedschaft, Jahres-Sichtmarken, Pässe, Urkunden).

hg-verein-gruenden.jpg

Vereins-Gründung

1. Erarbeitung der Vereinssatzung und Absprache mit dem zuständigen Finanzamt,
    ob die Satzung den steuerrechtlichen Vorschriften entspricht.

2. Zusendung des Satzungs-Entwurfes an die Gründungsmitglieder.

3. Schriftliche Einberufung der Gründungsversammlung mit Angabe von Ort, Zeit, Tagesordnung.

4. Durchführung der Gründungsversammlung mit Protokollierung der Beschlüsse, Verabschiedung der Satzung und Wahl des Vereinsvorstands. Unterschriften aller Gründungsmitglieder unter Protokoll und Satzung.

5. Satzung und Protokoll beim Notar einreichen, Unterschriften des gesamten geschäftsführenden Vorstands notwendig. Der Notar beantragt eine Anmeldung für das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.

6. Das Amtsgericht verlangt einen finanziellen Vorschuss für die Bearbeitung.

7. Das Amtsgericht bestätigt nach ca. vier Wochen die Eintragung in das Vereinsregister.

8. Beim Finanzamt wird nun der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt. Dazu sind einzureichen:


    – Kopie der Satzung,
    – Kopie der Vereinsregistereintragung,
    – formloses Anschreiben.

9. Gleichzeitig Aufnahmeantrag beim zuständigen Kreissportbund (KSB) für die Aufnahme in den Landessportbund (LSB) stellen. Dazu sind einzureichen:


    – Kopie der Satzung,
    – Kopie des Gründungsprotokolls,
    – Kopie der Vereinsregistereintragung,
    – Formloses Anschreiben.

10. Aufnahmeantrag an den KVBW (Geschäftsstelle) stellen mit dem entsprechenden Formblatt.
      Dazu sind einzureichen:


      – Kopie der Satzung,
      – Auszug aus dem Vereinsregister (Kopie),
      – Gemeinnützigkeits-Bescheinigung,
      – Aufnahmebescheinigung des LSB mit LSB-Nummer.

11. Meldung der Vereinsmitglieder an die Geschäftsstelle des DKV.
      
      Deutscher Karate Verband e.V.
      Geschäftsstelle
      Am Wiesenbusch 15
      45965 Gladbeck
      Tel.: 0 20 43 – 29 88 0
      Fax: 0 20 43 – 29 88 91

 

Downloads
Transparenz-Register (Allgemeine Informationen)

Transparenz-Register (DOSB-Schreiben)

Wissenswertes zum eingetragenen Verein
Muster: Einladung zur Gründungsversammlung
Muster: Protokoll zur Gründungsversammlung
Muster: Vereinssatzung
WLSB Mustersatzung mit Kommentierung 

WLSB - VereinsServiceBüro

Der WLSB sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, seine Mitglieder bei der Vereins- und Verbandsarbeit zu unterstützen und verschiedene Hilfestellungen zu geben. Beim WLSB-VereinsServiceBüro erhalten Vereine, Sportkreise und Mitgliedsverbände kompetent und zeitnah Informationen und Auskünfte zu verschiedenen Themen aus der Vereinspraxis. 
 

Leistungen

- Telefonische und schriftliche Beratung zu verschiedenen Fragen aus der Vereinspraxis,

- Rechts- und Steuerberatung in Verbindung mit den Fachexperten des WLSB,

- Interessante und aktuelle Informationen in der WLSB-Infothek,

- Themenorientierte Beratungsleistungen durch Experten sowie Berater und Partner des WLSB.

 

Aktuelle Informationen und Rahmenverträge finden Sie hier.

Vereins-Gründung
wlsb-logo.jpg

Mitgliedschaft im KVBW

Es freut uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im DKV interessieren. Für Ihren Verein ist die Mitgliedschaft kostenlos. Lediglich für jedes Einzelmitglied wird über die Jahres-Sichtmarke ein jährlicher Beitrag erhoben. Mit der Aufnahme in den DKV werden Sie gleichzeitig Mitglied im KVBW - einem der größten Landesverbänden innerhalb des Dach-Verbandes.
 

1. Aufnahmerichtlinien

Um einen neuen Verein anzumelden, reichen Sie bitte folgende Anträge und Formulare 
schriftlich bei uns ein. Wir werden uns umgehend um Ihre Anmeldung kümmern. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich vorliegen. Ihm müssen folgende Anlagen beigefügt sein bzw. nachgereicht werden:

– Aufnahmeantrag,

– Vereinssatzung in der gültigen Fassung - mit der Bestimmung, dass sich der Verein und seine Einzelmitglieder der Satzung und den Ordnungen des KVBW unterwerfen. Gegebenenfalls muss eine Satzungsänderung vorgenommen werden. Diese kann nachgereicht werden.

– Nachweis über die Gemeinnützigkeit,

– Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister,

– Melde-Antrag des Vereins bei dem zuständigen Sportbund (Parallel zur Anmeldung beim KVBW muss sich der Verein wegen des Versicherungsschutzes beim Sportbund als Mitglied anmelden - falls noch nicht geschehen).

 

Die endgültige Aufnahme in den KVBW erfolgt erst nach einer Aufnahme in den zuständigen Sportbund (siehe Homepages der Sportbünde LSV, WLSB, BSB, BSB Freiburg).

Der Aufnahmeantrag muss einen Hinweis auf die ausgeübte Karate-Stilrichtung sowie Angaben über den aktuellen Mitgliederstand enthalten.

 

2. Antragsunterlagen einreichen und Bescheid abwarten

 

Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingereicht wurden, entscheidet der Vorstand kurzfristig über den Antrag. Die Entscheidung wird Ihrem Verein schriftlich mitgeteilt.

 

3. Mitglieder melden

 

Der KVBW gibt alle Informationen an den DKV weiter, der Ihnen eine Vereinsnummer zuteilt und die Unterlagen für die Mitgliedermeldung zusendet. Damit ist Ihr Verein als Mitglied im DKV erfasst.

 

Downloads
KVBW-Aufnahmerichtlinien für Vereine
KVBW-Aufnahmerichtlinien für Schulen 
KVBW-Satzung (03-2023) 

Mitgliedschaft im KVBW
karatepasse-sichtmarke.jpg

Jahres-Sichtmarke / Pass

 

Der Verein muss für jedes Mitglied einmal im Jahr eine Gebühr an den DKV entrichten. Diese muss das Vereinsmitglied an seinen Verein bezahlen. Die Entrichtung dieser Gebühr wird mit der Jahres-Sichtmarke bescheinigt. Ohne die Jahres-Sichtmarke im DKV-Pass kann weder an Prüfungen noch an Turnieren teilgenommen werden.

 

Preise

Mitglieder bis 13 Jahre: € 18,00

Mitglieder ab 14 Jahre: € 23,00

DKV-Pass: € 10,00

Mitglieder melden

DKV-Vereinsportal zur Mitgliedermeldung (Jahres-Sichtmarken)

Jahres-Marke / Pass
Urkunden bestellen

Urkunden / Prüfungsmarken

Die DKV-Prüfungsurkunden und Prüfungsmarken können nur beim Breitensportreferenten Rainer Wenzel gegen Vorkasse bestellt werden. Bestellungen sind ausschließlich per E-Mail an schatzmeister@karate-kvbw.de zu senden. Rückfragen unter 0 73 45 – 50 60 266.
 

Mindestabnahme: 10 Stück

Kosten: € 11,00 je DKV-Prüfungsurkunde und Prüfungsmarke 

Porto/Versand: € 5,00 pauschal 

Bankverbindung

IBAN: DE35 6006 9346 0016 100000

BIC: GENODES1REH

VR Bank Alb-Blau-Donau eG


Zustellung


Die DKV-Prüfungsurkunden / Prüfungsmarken werden nur als Einschreiben verschickt. Sollte sich die Zustelladresse geändert haben, bitte den Versender schriftlich benachrichtigen.

 

Downloads 
Merkblatt für die Bestellung von Prüfungsmarken für Kyu-Prüfungen
KVBW-Liste für Kyu-Prüfungen 
DKV-Verfahrensordnung für das Prüfungswesen 
DKV-Kriterien für die Zulassung zu DAN-Prüfungen ab 5. DAN (Erteilung A-Prüferinnen/Prüferlizenz)
Vorlagen für Kyu-Zwischenprüfungen

KVBW-Urkunde2019.jpg

KVBW-Zertifikat

 

Voraussetzung
Ihr Verein muss mindestens 50 Mitglieder beim DKV gemeldet haben und darf mit der Abteilung Karate nur Mitglied im DKV und KVBW sein (keine Doppelmitgliedschaften).

Außerdem muss einer dieser Punkte zutreffen: 

  • Lizenzierte Trainer (C, B, A, SV),

  • Lizenzierte Prüfer, 

  • Kampfrichter, 

  • Bundes- oder Landeskader-Athleten/innen. 

Zertifikate

KVBW-Urkunde

 

Voraussetzung

Ihr Verein muss mit der Abteilung Karate Mitglied im DKV und des KVBW sein.

Nutzen

Mit der Urkunde wird bestätigt, dass Ihr Verein Mitglied im offiziellen Fachverband für Karate in Baden-Württemberg ist. Dies dient dem Verein als Imagewerbung zur Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung. 

Urkunde / Zertifikat 

  1. Dojos mit weniger als 50 Mitgliedern erhalten die Urkunde, für größere Dojos mit einem Zusatzkriterium gibt es das Zertifikat. 

  2. Die ausgefüllte Bestätigung ist an die Geschäftsstelle zu schicken. 

bottom of page