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Frauen

Die Frauen- und Gleichstellungs-Beauftragte wird von den Frauenwarten oder den hierfür Beauftragten der Mitgliedsvereine gewählt und bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
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Die Frauen- und Gleichstellungs-Beauftragte wird von den Frauenwarten oder den hierfür Beauftragten der Mitgliedsvereine gewählt und bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.