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Stilrichtungen & Prüfungswesen

Hinweise für Prüferinnen & Prüfer / Prüfung

Im KVBW werden mehrere Karate-Stilrichtungen betrieben. Infos zu den unterschiedlichen Stilrichtungen mit den entsprechenden Prüfungsordnungen finden Sie hier!

Für alle im DKV durchgeführten Prüfungen gilt die DKV-Verfahrensordnung.

Für alle C- / B-Prüferinnen und -Prüfer im KVBW gilt:

  1. Bei Neuantrag einer Prüferlizenz C / B muss das Einverständnis des Dojo-Leiters vorliegen. Weitere Voraussetzungen sind in der Verfahrensordnung beschrieben, siehe auch KVBW-Prüferlizenzantrag.

  2. Bei korrekter, jährlicher Mitgliedermeldung im DKV, beträgt die Gültigkeit der Prüferlizenz zwei Jahre.

  3. Zur Verlängerung der Prüferlizenz ist die Teilnahme an einem Prüferlehrgang  innerhalb von zwei Jahren Pflicht. Ebenso muss der Nachweis der gemeldeten Dojo-Mitglieder, in der Stilrichtung für die die Prüferlizenz gilt, zur Lizenzverlängerung spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres vorgelegt werden.

  4. Die Kyu-Prüfungslisten sind per E-Mail, unverzüglich nach Abnahme der Kyu-Prüfung, an die KVBW-Geschäftsstelle zu schicken.

Ein Nichtbeachten kann einen Lizenz-Entzug zur Folge haben.

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