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Kyu-Prüfungen

Wie bei den DAN-Prüfungen entscheiden auch bei den Kyu-Prüfungen die Teilnahme am Training, das regelmäßige Üben von Inhalten und die Trainings-Intensität darüber, ob ein Karateka bereit für den nächsten Gürtel ist. Die Vorbereitungszeit und das Mindestalter bei Jugendlichen für die Teilnahme an der Prüfung entnehmen Sie bitte der DKV-Prüfungsordnung.

Hinweise zur Prüfung der Kinder

Für Kinder und Schüler bis 14 Jahren können Zwischenprüfungen mit farblicher Kennzeichnung am Gürtel (Querstreifen in der Farbe des nächsten Gürtelgrades) durchgeführt werden: ein gelber Querstreifen beispielsweise nach der ersten bestandenen Zwischenprüfung. Bei der zweiten Prüfung, der Prüfung zum 9. Kyu, sind dies zwei gelbe Querstreifen. Bei der Prüfung zum 8. Kyu gibt es den gelben Gurt.

Bei der dritten Zwischenprüfung erhält der Prüfling einen orange-farbigen Querstreifen auf dem gelben Gurt, usw. Die letzte Zwischenprüfung liegt zwischen dem grünen und dem blauen Gurt. Die Zwischenprüfungen sind eine Empfehlung an die Vereine, kein "Muss".

Die Wartezeit bei Kindern beträgt beim 8. bis 1. Kyu fünf Monate. Ein Unterschreiten der Vor-bereitungszeit kann bei herausragenden Leistungen bis zur Hälfte verkürzt werden.

 

Bitte beachten Sie hierzu die DKV-Verfahrensordnung für das Prüfungswesen.

Meldeliste für Kyu-Prüfungen

Die Listen für Kyu-Prüfungen sind ausschließlich an die KVBW-Geschäftsstelle zu schicken.

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