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Lizenzausbildung

Trainerausbildung

Trainerausbildung
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Helmut Spitznagel

Schweighofstr. 19 
77749 Hohberg

 

Tel.: 0171 – 93 75 038
jugendwart@karate-kvbw.de

Gültigkeit der Lizenzen

C-Trainer "Breitensport" (früher F-ÜL): vier Jahre / Verl. mit 15 UE (inkl. Pflicht-LG)

C-Trainer "Leistungssport": analog F-ÜL

B-Trainer "Breitensport SV": analog F-ÜL

B-Trainer "Leistungssport": zwei Jahre / Verl. mit 15 UE binnen Gültigkeitsdauer

B-Trainer "SPORT PRO GESUNDHEIT": zwei Jahre / Verl. mit 15 UE binnen Gültigkeitsdauer

UE = Unterrichtseinheiten

ÜL = Übungsleiter

F-ÜL = Fachübungsleiter-Lizenz

 

Sowohl der C-Trainer "Leistungssport" als auch der B-Trainer "Breitensport SV" werden mit der
F-ÜL-Lizenz verlängert - sofern diese Fachlizenz in den erforderlichen Abständen regelmäßig verlängert wird (siehe jeweils Gültigkeitsdatum!).

Unterrichtseinheiten werden überall angerechnet, wenn es auf der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs vermerkt ist (zumeist fünf UE). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich in die dort jeweils ausliegende Liste einzutragen, da der Ausrichter diese direkt an den Lehrbeauftragten weiterleitet. Der Eintrag im DKV-Pass hat keinen Beweis-Charakter.

 

Die Ausrichter derartiger Lehrgänge müssen eine Anerkennung von UE wenigstens zwei Monate vor dem Lehrgangs-Termin mit dem Lehrbeauftragten abklären. Anderweitig wird eine Anerkennung der UE ausgeschlossen!

Pflicht-Lehrgänge sind Lehrgänge, die ausschließlich für lizenzierte Trainer angeboten werden. Diese sind Fortbildungsmaßnahmen des Landesfachverbandes für seine lizenzierten Trainer. Anerkannt werden diese Lehrgänge mit zehn UE. Der Besuch wenigstens eines derartigen Lehrgangs ist für die Verlängerung einer F-ÜL-Lizenz verbindlich vorgeschrieben, wobei die verbleibenden fünf UE auch durch den Besuch eines weiteren Pflicht-Lehrgangs abgegolten werden können.

Zur Verlängerung der F-ÜL-Lizenz gilt eine Anerkennung der gesammelten UE vor Ablauf der Lizenz innerhalb der vier Jahre der aktuellen Gültigkeit. Dokumentiert werden die geleisteten UE durch eine Unterschrift auf den jeweils bei diesen Lehrgängen ausliegenden Teilnehmerlisten. Weiterhin werden diese Lehrgänge mit Datum, Ort und Anzahl der angerechneten UE auf die Original-Lizenz (Rubrik: Fortbildungen) übertragen, ehe sie an den Lehrbeauftragten zur Verlängerung weitergegeben werden. Sollte es vorkommen, dass eine Eintragung auf der ausliegenden Liste bei den Ver-längerungs-Lehrgängen nicht erfolgt ist, so kann dieser Lehrgang nicht in die Stunden-Anrechnung mit einbezogen werden.

 

Sollte die Verlängerung zum jeweiligen Gültigkeitsablauf nicht vorgenommen worden sein, so gilt Folgendes:

 

  • Ablauf liegt bis ein Jahr zurück: Reaktivierung der Lizenz durch Nachweis von 30 UE binnen des dem Ablaufdatum folgenden Jahres

  • Ablauf liegt über ein bis zwei Jahre zurück: 50 UE oder Wiedereinsteiger-Kurs bzw. Erwerb einer Sonderlizenz mit mindestens 50 UE,

  • Ablauf liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück: Lizenz muss erneuert werden.

Verlängerung von Lizenzen

Sie besuchen die Fortbildungslehrgänge und lassen sich diese wie oben beschrieben bestätigen.

Sie senden folgende Unterlagen an den Lehrwart:

 

  • Original-Lizenz,

  • die Datenschutzerklärung (falls noch nicht geschehen),

  • den Nachweis der besuchten Förderlehrgänge (Kopie aus dem Ausweis).

 

Sollten sich Adressänderungen ergeben haben, vermerken Sie das bitte auf der Original-Lizenz. Bei den alten, grauen Falt-Ausweisen ist zudem ein aktuelles Passbild erforderlich. Das Mitsenden des DKV-Passes ist nicht mehr erforderlich. Diese werden beim Besuch der Pflichtlehrgänge gestempelt und verlängert.

Nach der Fertigstellung und dem Geldeingang wird die Lizenz an den Trainer zurückgeschickt.

 

Umschreibung einer Lizenz eines anderen Landesverbandes

Die Umschreibung einer Lizenz eines anderen Landesverbandes in eine baden-württembergische kostet € 50,00 (inkl. Verlängerungs-Gebühr - sofern Bedarf).

Diesbezüglich ist Folgendes zu beachten:

 

Sie überweisen € 50,00 auf das Konto des KVBW.

Sie schicken diese Unterlagen per Einschreiben an den Referenten für Lehrwesen:

 

  • Original-Lizenz,

  • Datenschutzerklärung,

  • aktuelles Passbild,

  • Kopie des Überweisungs-Belegs über € 50,00 / Umschreibegebühr.

Bitte prüfen Sie eventuelle Adressänderungen und vermerken Sie diese auf der alten Lizenz.

 

Bei anstehenden Verlängerungen muss ein Nachweis der im KVBW besuchten Fortbildungslehrgänge (Kopie des DKV-Ausweises) beigefügt werden.

Nach der Fertigstellung und dem Geldeingang wird die Lizenz an den Trainer zurückgeschickt.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Verlängerung von Lizenzen, die künftig anfallen werden.

Kurs-Anmeldung

C-Trainer "Breitensport"

Der C-Trainer "Breitensport" entspricht der bisherigen Fachübungsleiter-C Ausbildung. Dem C-Trainer muss ein Grundlehrgang vorausgehen. Der C-Trainer "Leistungssport" kann nach Erlangung des "Breitensports" an einem Wochenende angefügt werden. Die Ausbildungszeit beträgt 95 Unter-richtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ausbildungsgebühr beträgt € 50,00 pro Ausbildungs-Woche. Insgesamt fallen für eine C-Trainerausbildung € 150,00 an. Die Ausbildung wird üblicherweise in Form von Wochenendlehrgängen oder drei Blocklehrgängen, durchgeführt.

 

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Aufbaulehrgang sind

  • erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang (Prüfung),

  • ab 4. Kyu Karate,

  • Meldung über den Verein,

  • Mitgliedschaft im Deutschen Karate Verband (Jahres-Sichtmarke),

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs,

  • Nachweis der Nichtmitgliedschaft in konkurrierenden Verbänden,

  • Teilnahme an einem überregional ausgeschriebenen Wochenendlehrgang.

Das Mindestalter für die Lizenz-Erteilung liegt bei 18 Jahren. Jedoch kann Ausbildung im Alter von 17 Jahren begonnen werden.

 

Jeder Lehrgang endet mit

  • einer praktischen Prüfung,

  • einer Lehrprobe (inkl. schriftlicher Ausarbeitung),

  • einer mündlichen Prüfung,

  • einer schriftlichen Prüfung.

Kurse: 2023/2024

Kurs 1: Ausschreibung Breitensport (C-Trainerin / C-Trainer) in Albstadt
Kurs 2: Ausschreibung Breitensport (C-Trainerin / C-Trainer) in Albstadt

Ausschreibung "Praktiker-Seminar für Kinder-Trainerinnen / Kinder-Trainer - Teil I & II" Lizenz-Verlängerung für B- / -C-Trainerinnen und -Trainer

C-Trainer Breitensport

C-Trainer "Leistungssport"

Der C-Trainer "Leistungssport" entspricht der bisherigen Fachübungsleiter-C Ausbildung. Dem C-Trainer muss ein Grundlehrgang vorausgehen. Der C-Trainer "Leistungssport" kann nach Erlangung des "Breitensports" an einem Wochenende angefügt werden. Die Ausbildungszeit liegt bei 60 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ausbildungsgebühr beträgt € 50,00 pro Ausbildungs-Woche. Insgesamt fallen für eine C-Trainerausbildung € 150,00 an. Die Ausbildung besteht aus einem Lehrgang mit 60 UE (drei Wochen inkl. Samstag / Sonntag) sowie abschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung. Zusätzlich ist eine schriftlichen Ausarbeitung über ein selbst gewähltes Sach-thema mit mindestens zehn DIN-A4-Seiten vorzulegen.

 

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Weiterbildung:

 

  • Nachweis der bestandenen Fachübungsleiter-Ausbildung "Leistungssport",

  • ein Jahr Praxis als Fachübungsleiter "Leistungssport",

  • 3. Kyu Karate,

  • Meldung über den Verein,

  • Mitgliedschaft im Deutschen Karate Verband (Jahres-Sichtmarke).

 

Die bestandene Prüfung zum C-Trainer "Leistungssport" berechtigt, sich beim Lehrbeauftragten für die weiterführende Ausbildung zum "A-Trainer" im Deutschen Karate Verband schriftlich, über den Verein, anzumelden.

C-Trainer Leistungssport

B-Trainer "Breitensport SV"

Die Ausbildung umfasst zwei zwei Wochenenden mit insgesamt 40 UE (davon ca. 20 Theorie und 20  Praxis) und beinhaltet alle Themen einer realistischen, auf die allgemeinen äußeren Bedingungen abgestimmte Selbstverteidigung. In dieser Ausbildung, die € 200,00 kostet, werden fast alle Elemente der Budo-Kampfkünste behandelt.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Weiterbildung:

 

  • Nachweis der bestandenen C-Trainerausbildung "Karate",

  • 1. Kyu Karate,

  • Meldung über den Verein,

  • Mitgliedschaft im Deutschen Karate Verband,

  • Nachweis einer gültigen "Erste Hilfe-Ausbildung".

B-Trainer Breitensport SV

Gesundheitstrainer

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Rainer Wenzel
Schatzmeister

Mühlgasse 13/4
89129 Langenau

Mobil: 0163 – 73 66 752
schatzmeister@karate-kvbw.de

Gesundheitstrainer

Interessierte Trainer mit gutem fachlichen Wissen über ein Kampfsport- oder Gesundheitsthema können sich bei mir melden, um den Breitensport im KVBW zu intensivieren und interessanter zu gestalten.

"SPORT PRO GESUNDHEIT" – Budomotion

Wie andere Programme im Rahmen des DOSB-Qualitätssiegels "SPORT PRO GESUNDHEIT" wurde mit dem Kursangebot Budomotion ein qualitativ hochwertiges Angebot geschaffen. Es soll Neu- und Wiedereinsteigern ("35+") den Einstieg und Zugang in den Sport erleichtern. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden dabei motiviert, langfristig an gesundheits-orientierten Bewegungs-angeboten des DKV teilzunehmen.

 

Deshalb setzt das Programm auch auf die Förderung von Eigeninitiative und Selbstverantwortung. Außerdem werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dazu motiviert, ihren Alltag und ihren Lebensstil zu überprüfen und ggf. zu ändern. Das Kursangebot umfasst zehn UE (jeweils 90 Minuten).

Selbstverteidigung

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Uwe Careni

Lehrbeauftragter für Gewaltschutz und Selbstverteidigung

Mobil: 0157 – 50 72 53 59 
schulsportreferent@karate-kvbw.de

Selbstverteidigung

Ausbildung Gewaltschutz-Trainerin / Gewaltschutz-Trainer (KVBW-zertifiziert)

Zielgruppe

Die Ausbildungs-Seminare richten sich an Trainerinnen / Trainer, erfahrene und/oder pädagogisch vorgebildete Karatekas, die nach ihrer Zertifizierung durch den KVBW an Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Vereinen/Dojos, in Verwaltungen, Firmen, Rettungs- und Pflegediensten qualifizierte Angebote im Bereich Gewaltprävention/Gewaltschutz machen wollen.

Voraussetzungen

  • Mitglied im DKV oder KVBW

  • Volljährigkeit

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

 

Organisation

Die Ausbildung erstreckt sich über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) für das Basismodul und mindestens ein Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) Sie schließt mit dem Zertifikat "Gewaltschutz-Trainer/in für Fachbereich X" nach insgesamt 32 Lerneinheiten ab. Über weitere Schwerpunkt-Module können sich die Gewaltschutz-Trainerinnen / Gewaltschutz-Trainer weiter qualifizieren. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (nicht älter als maximal ein Jahr) kann nachgereicht werden.

Kosten: 200 € pro Modul (16 LE)

 

Modul-Angebote

  • Basis

Empathie, Wahrnehmung, Grundlagen der Deeskalation, Opferhilfe, Ursachen für gewalttätiges Verhalten, grundsätzliche rechtliche Aspekte

  • Kinder sowie Schülerinnen & Schüler

Gefährdungslagen Kinder/Schüler, Möglichkeiten zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt an Kindern, altersgerechte Spielformen und Situationstrainings, Aufbau einer Unterrichtseinheit an Schulen, rechtliche Aspekte zur Kindeswohlgefährdung

  • Mädchen und Frauen

Gefährdungslagen Mädchen/Frauen, Problemlösungs-Strategien, Opferhilfe, Aufbau einer Unterrichtseinheit/eines Kurses Gewaltschutz Mädchen/Frauen, rechtliche Aspekte zur sexuellen Nötigung

  • Kundenkontakt (Firmen und Verwaltungen)

Gefährdungslagen Mitarbeiter/innen im Kundenkontakt, fachspezifische deeskalierende Rhetorik, Situationsplanung, Aufbau einer Unterrichtseinheit/eines Kurses Gewaltschutz Kundenkontakt, rechtliche Aspekte psychische und physische Gewalt

  • Rettung und Pflege

 Gefährdungslagen Mitarbeiter/innen in der Rettung und Pflege, Deeskalation, Präventionsmaßnahmen, Situations- und Ablaufplanung, Aufbau einer Unterrichtseinheit/eines Kurses Gewaltschutz Rettung/Pflege, rechtliche Aspekte psychische und physische Gewalt

Ausbildung Selbstverteidigungs-Lehrerin / Selbstverteidigungs-Lehrer (KVBW-zertifiziert)

Zielgruppe

Die Ausbildungs-Seminare richten sich an Trainerinnen und Trainer sowie erfahrene Karatekas, die nach ihrer Zertifizierung durch den KVBW an Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Vereinen/Dojos, in Verwaltungen, Firmen, Rettungs- und Pflegediensten qualifizierte Angebote im Bereich Gewaltschutz/Selbstverteidigung machen wollen.

Voraussetzungen

  • Mitglied im DKV oder KVBW

  • Volljährigkeit

  • Mindest-Graduierung 3. Kyu Karate

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

 

Organisation

Die Ausbildung erstreckt sich über 32 Lerneinheiten (je 45 Min.) für das Basismodul und mindestens ein Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) Sie schließt mit dem Zertifikat "Selbstverteidigungs-Lehrer/in Grundstufe" nach insgesamt 32 Lerneinheiten ab. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (nicht älter als maximal ein Jahr) kann nachgereicht werden. Selbstverteidigungs-Lehrerinnen / Selbstverteidigungs-Lehrer können sich mit einem weiteren Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten zum "Selbstverteidigungs-Lehrer:in Aufbaustufe" qualifizieren.

Kosten: 200 € pro Modul (16 LE)

 

Angebotene Ausbildungen (Grundstufe)

  • Pflichtmodul Basis (16 UE)

Grundlagen des Gewaltschutzes, Grundlagentechniken der Selbstverteidigung, körperliche Opferhilfe, Aufbau einer Trainingseinheit Selbstverteidigung, grundsätzliche Rechtsfragen in der Selbstverteidigung.

  • Schwerpunktmodul Erwachsene, Frauen (16 UE)

Gefährdungslagen Herren, Selbstverteidigungs-Techniken bei vergleichbaren körperlichen Bedingungen.

Gefährdungslagen Mädchen/Frauen, wirksame Selbstverteidigungs-Techniken bei körperlicher Unterlegenheit, Verletzungsminimierung, Aspekte und Aufbau einer Trainingseinheit/Kurses Selbstverteidigung Herren/Frauen.

 

Angebotene Ausbildungen (Aufbaustufe)

  • Schwerpunkt-Module Kundenkontakt, Rettung/Pflege (16 UE)

Gefährdungslagen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter im Kundenkontakt, Verletzungsminimierung, wirksame Selbstverteidigungs-Techniken bei körperlicher Unterlegenheit, Aspekte und Aufbau einer Trainingseinheit/Kurses Selbstverteidigung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter im Kundenkontakt. Gefährdungslagen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in der Rettung und Pflege, Verletzungsminimierung, wirksame Selbstverteidigungs-Techniken bei spezifischen Bedingungen der Rettungs- und Pflegekräfte, Aspekte und Aufbau einer Trainingseinheit/Kurses Selbstverteidigung in Rettung/Pflege.

DKV-Sound-Karate 

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Helmut Spitznagel

 

Schweighofstr. 19 
77749 Hohberg

 

Tel.: 0 78 08 – 99 699 
jugendwart@karate-kvbw.de

Sound-Karate

Die Geschichte

Das 2001 von Professor Pierluigi Aschieri, technischer Direktor des italienischen Karate-Verbandes, vorgestellte Konzept wurde innerhalb des DKV durch den damaligen Schulsportreferenten Ralf Brünig, unter Mitarbeit von Helmut Spitznagel (Jugendreferent) und Rudi Eichert (Lehrwart), stets weiter entwickelt und speziell auf die Unterrichtsgestaltung an staatlichen Schulen für Kinder im Alter von 6-18 Jahren und für die Trainingsgestaltung in den Karate-Vereinen, ebenfalls für die Altersgruppen von 6-18 Jahren, zugeschnitten.

 

Der Grundgedanke der Ausbildung

Hierbei handelt es sich um ein logisch aufgebautes und gut nachvollziehbares Lehrprogramm für Kinder und Jugendliche. Es ist modern, genau auf die Bedürfnisse der entsprechenden Altersgruppen abgestimmt und dabei trotzdem an den traditionellen Werten des Karate orientiert. Sound-Karate hebt sich vor allem durch die konsequent an den kindlichen Entwicklungsstufen orientierten Inhalte vom klassischen Karate-Training ab, steht aber keineswegs in Konkurrenz dazu.

 

Durch verstärktes Eingehen auf die Bedürfnisse und Lernweisen von Kindern, die Ausbildung grund-motorischer Fertigkeiten und den Einsatz von Medien wie Musik, Takt, Trainingsgeräten und Trainingskarten hat der Sound-Karate-Lehrer/-Trainer die Möglichkeit, ein systematisch aufgebautes, pädagogisch begründetes, altersgerecht abgestimmtes und gleichzeitig begeisterndes Kinder-Karate-Training zu leiten.

 

Alle inhaltlichen Module des Programms sind so aufgebaut, dass die Kinder und Jugendlichen ständig spürbare Fortschritte machen, Erfolgserlebnisse sammeln und so permanent neue Motivation verspüren. Sämtliche Inhalte des Trainings- und Prüfungsprogramms sind nicht ausschließlich für Kinder gedacht.

Trainingsaufbau

Sound-Karate ist - anders als vielleicht der Name andeutet - viel mehr als nur Training mit Musik. Die drei Elemente, die das Trainingsprogramm charakterisieren, sind der Fitness-/SV-SB-Teil, einschließlich der grundlegenden Motorikschulung, der Kumite-Teil und der Sound-Teil, bei welchem die "4er-Blöcke", bestehend aus verschiedenen Karate-Techniken, geübt werden. Jede dieser Komponenten wird in einer Trainingsstunde trainiert. Dabei orientiert sich die spezielle methodisch-didaktische Vorgehensweise an den folgenden drei Lern-Ebenen (siehe Grafik).

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1. Lern-Ebene

Unstrukturierte Lern-Ebene: Erlernen allgemein-sportlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten

 

2. Lern-Ebene

Strukturierte Lern-Ebene: Erlernen von Karate-Techniken

3. Lern-Ebene

Semistrukturierte Lern-Ebene: Eine Mischung von allgemein-sportlichen und karate-spezifischen Inhalten, beispielsweise in Spielen, Wettbewerben, Selbstverteidigung.

Wenn in einer Unterrichts-/Trainingsstunde zu etwa gleichen Teilen methodisch, didaktisch und pädagogisch angemessen auf diesen drei Lern-Ebenen gelernt und geübt wurde, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit dieses Training als "erfolgreich" angesehen werden.

Trainer-Ausbildung

Es bieten sich hier unterschiedliche Möglichkeiten an: Es werden dem interessierten Karateka im DKV sowohl eine Ausbildung zum Trainer / Verein als auch eine Ausbildung zum Trainer / Schulsport angeboten.

 

Die Schwerpunkte werden jeweils entweder auf die vereinsrelevanten oder – im Hinblick auf die Umsetzung an Schulen – auf die pädagogischen Aspekte gelegt. In beiden Fällen werden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, wie man als Lehrer ohne bzw. als Trainer mit dem Karate-Verein in der Schule agieren kann.

Für Vereinsleiter und Trainer, die in der Schule aktiv sind oder es werden wollen, oder die selbst Lehrer sind und Karate in der Schule anbieten wollen, ist die Ausbildung "Trainer / Schulsport" ideal geeignet.

 

DKV-Kara-Games

Für die Thematik "Kara-Games", also die regionalen und überregionalen Sound-Karate-Wettspiele, ist Helmut Spitznagel verantwortlich. Der langjährige Jugendreferent und DKV-Sound-Karate-Ausbilder hat die Konzeption für die Kara-Games im Wesentlichen erstellt und vielfach in Bezug auf ihre praktische Umsetzbarkeit getestet. Bei der Planung, Organisation und Durchführung können Vereine des DKV von seiner großen Erfahrung, die er in Ausübung seiner diversen Funktionen gesammelt hat, profitieren.

 

DKV-Sound-Karate – Schulsport 1 
http://www.youtube.com/watch?v=ArCbo9TRPjw

Download
Urkunden für DKV-Sound-Karate – Schulsport 

Rahmenbedingungen Verein

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Die bisherigen Erfahrungen mit dem Training für Kinder sind äußerst positiv, was sich unter anderem an der deutlich rückläufigen Fluktuationsrate der Kinder in diesen Vereinen ablesen lässt.

Die Konzeption ist bewusst so gestaltet, dass kindgerechtes Trainieren geradezu zum Prinzip wird: Methodik und Didaktik gehen hier bewusst von entwicklungs-bedingten kindlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten aus. Auch die pädagogisch so wichtige Entwicklung von Sozialkompetenz ist integraler Bestandteil dieser Konzeption. Durch vielfältige Angebote in Aus- und Fortbildung für Trainer trägt der DKV Sorge dafür, dass in den Vereinen ein qualifiziertes Training durch lizenzierte Trainer / Vereine angeboten werden kann.

Enge Verzahnung gewährleistet Graduierung analog zu sonstigen Kyu-Prüfungsordnungen

Durch die enge Verzahnung von Lehrprogramm und Prüfungsprogramm ist eine Graduierung der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen analog zu den sonstigen Kyu-Prüfungsordnungen im DKV gewährleistet. Die Prüfer müssen im Besitz einer SOK-Prüferlizenz sein.

Dadurch, dass die verbindlichen Inhalte des "Pflichtteils" um die des "Wahlteils" (Selbstbehauptung, Selbstverteidigung, Kata und Kumite mit Partner) erweitert wurden, ist sichergestellt, dass das Kind nach dem Training keine Probleme in Bezug auf das anschließende Vereinstraining hat – ob in einer Stilrichtung oder im stiloffenen Karate.

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Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein wird in fast jedem Bundesland durchgeführt. Die Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen sind Schulveranstaltungen und werden nach entsprechender Genehmigung durch die jeweilige Landesschulbehörde bzw. die zuständigen Standorte durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine außerunterrichtliche schulische Maßnahme, an der Schülerinnen und Schüler auch mehrerer Schulen teilnehmen können.

Vertragspartner sind in der Regel die allgemein- oder die berufsbildenden Schulen, der Sportverein, der Mitglied im Landessportbund ist, sowie die Kooperationsleiterin bzw. der Kooperationsleiter mit DOSB-Lizenz. Zum Beispiel sollen in Niedersachsen an den Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen grundsätzlich mindestens zehn Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Übungseinheit (UE) muss mindestens 45 Minuten umfassen.

Förderung der Kooperationen mit 200,00 Euro pro Schulhalbjahr

Die Vergütung des Vereins an die Leiterin bzw. an den Leiter darf € 20,00 pro UE mit 45 Minuten Dauer nicht überschreiten. Diese Regeln können aber in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Pro Schulhalbjahr werden die Kooperationen mit € 200,00 gefördert (ohne Gewähr). Für die Bemessung der Förderung gibt es tabellarische Vorgaben nach unterschiedlichen Programmen, Zielgruppen und Schwerpunkten. Weitere und nähere Informationen erteilen Schulsportreferenten, die jeweiligen Landesschulbehörden bzw. die zuständigen Standorte der Landesschulbehörden sowie in der Regel die Sportjugenden im Landessportbund.

In die Lehr- bzw. Bildungspläne aller Bundesländer hat inzwischen eine Thematik Einzug gehalten, die, bei jeweils unterschiedlicher Formulierung, das "Ringen, Raufen, Kämpfen" als "Lern- und Bewegungsfeld" oder als "Kompetenz-Erwerb"beinhaltet.

Die Überzeugung der Kultusministerien ist darin begründet, dass die generell sozialisations-fördernde und sozial-erzieherische Funktion des Sports durch die pädagogisch fundierte Unterweisung im "Ringen, Raufen, Kämpfen" um so mehr dazu führen kann, dass sich bei den Kindern soziale Kompetenzen herausbilden und festigen (vor allem Mündigkeit, Kooperation, Kommunikation, Solidarität, Konfliktbewältigung, Regelkonformität, Emanzipation).

Sportunterricht hat die originäre Aufgabe, die Entwicklung von Motorik, Koordination, Athletik, audititiver und visueller Kompetenz und Weiteres mehr zu fördern.

Unterricht in einigen Bundesländern im Pflichtbereich

Die Kultusministerien der Bundesländer sind bereit, Sound-Karate als Beitrag des DKV in diesem Kontext zu akzeptieren. In einigen Bundesländern wurde und wird vereinzelt Sound-Karate im Pflichtbereich unterrichtet, deshalb kann es dort dann beispielsweise auch für Abschlussprüfungen als Thema gewählt werden.

Durch das Angebot des speziellen "½-Tages-Upgrades / Schule" in der Aus- und Fortbildung für Trainer / Lehrer trägt der DKV Sorge dafür, dass in den Schulen ein qualifizierter Unterricht durch lizenzierte Trainer / Schule angeboten werden kann.

Download

Flyer: DKV-Sound-Karate-Konzeption-2010

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