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Wettkampf

Ob Leistungs- oder Breitensport - ob Nachwuchs oder Masterklasse: In den beiden Disziplinen Kata und Kumite finden lokale, regionale, überregionale oder nationale Meisterschaften beziehungsweise Vergleichs-Wettkämpfe statt. An diesen sind nicht nur die Athleten und Athletinnen beteiligt, sondern auch Kampfrichter und Kampfrichterinnen. Im Folgenden haben wir einen Überblick über die jeweiligen Aufgaben-Gebiete und deren Ansprechpartner zusammengestellt.​

Wettkampf

Wettkampf
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Nikolay Postnov

​

Nikolay Postnov
Wettkampfsport-Referent

​

Grimmstr. 13
74076 Heilbronn

​

Mobil: 0163 – 14 48 520

nikolay.postnov@gmail.com

Als Referent für den Wettkampfsport ist Nikolay Postnov zuständig für die Planung, Durchführung und Überwachung der Meisterschaften im KVBW.​

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Informationen

Welche Voraussetzungen engagierte Vereine erfüllen sollten, um eine KVBW-Veranstaltung (Landesmeisterschaft oder "Regio Cup") auszurichten, ist in zwei Anforderungs-Profilen hinterlegt. Anhand der Vorgaben lässt sich vorab feststellen, ob ein Verein für eine Ausrichtung in Frage kommt.​

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Downloads

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​Ausrichter-Anforderungen Landesmeisterschaften

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Ausrichter-Anforderungen "Regio Cup"

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Wettkampf-Regeln

​​​​​​​​​​​​​​​​Die Änderungen in der Übersicht

Kampfrichter-Wesen

Adi Gulczynski


Kampfrichter-Referent

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Bahnhofstraße 53
74348 Lauffen

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​Mobil: 0178 – 79 98 144
Tel.: 0 71 31 – 13 59 730

​kampfrichterreferent@karate-kvbw.de

Kampfrichter
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  1. Der Referent sorgt für die Aus- und Fortbildung im Rahmen der Kampfrichter-Ordnung und der Kampfrichter-Ausbildungs-Ordnung des DKV.
     

  2. Er benennt die Kampfrichter und Kampfrichterinnen für alle Veranstaltungen des KVBW und leitet deren Einsatz. Im Verhinderungs-Fall kann er sich durch einen im Kampfrichter-Wesen erfahrenen Kampfrichter / einer erfahrenen Kampfrichterin vertreten lassen.
     

  3. Er führt eine Namens- und Einsatz-Kartei über die im Bereich des KVBW ansässigen Kampfrichter und Kampfrichterinnen.
     

  4. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Entsendung von KVBW-Kampfrichtern und -Kampfrichterinnen zu den Lehrgängen des DKV.

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Kampfrichterinnen- und Kampfrichter-Ordnung (03-2023)

Masters

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Die Organisation der Aktivitäten werden durch den "Arbeitskreis Master-Team" (AK-Master-Team) wahrgenommen. Zu diesem Team gehören Gerlinde Schleicher, Silvia Apfelbeck, Günther Schleicher, Andreas Heinrich, Uli Streich, Peter Steinbauer.

Masters

Das Kern-AK-Team

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Peter Steinbauer

 

Ansprechpartner für

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  • Aufnahme Master-Team,

  • Meldungen,

  • Startgebühren,

  • Reise- und Übernachtungs-Kosten.

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wettkampfreferent@karate-kvbw.de

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Adi Gulczynski

 

Ansprechpartner für

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  • Kampfrichter-Regeln,

  • Trainer / Trainerinnen,

  • Vorbereitungs-Lehrgänge,

  • Coach-Masters.

​

kampfrichterreferent@karate-kvbw.de

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Gerlinde Schleicher

Ansprechpartnerin für

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  • Organistation EMG, WMG.

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glinde.schleicher@web.de

Das Master-Team gliedert sich in zwei Gruppen​

In das Kern-Team werden alle Masters aufgenommen, die in den vergangenen beiden Jahren Platz eins bis drei bei einer Deutschen Meisterschaft erreicht haben. Die Liste wird jährlich durch den "AK Master-Team" aktualisiert. Über die Zugehörigkeit zum Kern-Team entscheidet der "AK Master-Team". Dem Kern-Team stehen erweiterte Zuschuss-Möglichkeiten zur Verfügung.

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Das erweiterte Team bilden alle anderen Wettkampf-interessierten und -aktiven Masters. Das erweiterte Master-Team ist nur bedingt zuschussfähig (DM Masterklasse, Vorbereitungs-Lehrgänge). Die Teilnahme für das erweiterte Master-Team ist ebenfalls an allen Aktivitäten möglich, jedoch werden keine Kosten seitens des KVBW übernommen.

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Aktivitäten

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1. Vorbereitungs-Lehrgänge

Jährlich zwei Lehrgänge mit je zwei Trainings-Einheiten (TE) Kata und Kumite, voraussichtlich in der Zeit von 10.00 - 15.00 Uhr. Teilnahme-Gebühren fallen nicht an.

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2. Teilnahme Deutsche Meisterschaft

Aufforderung zur Anmeldung mittels Rundmail und Melde-Bogen sowie im Rahmen der Teilnahme (TN) an der Landesmeisterschaft. Die Meldung erfolgt durch den KVBW, dieser übernimmt auch die Startgebühren. Sämtliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten einen Übernachtungs-Zuschuss. Ein Reisekosten-Zuschuss wird bei einer Podiums-Platzierung (Rang eins bis drei bei einer Deutschen Meisterschaft) gewährt. 

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3. Teilnahme an offenen Master-Landesmeisterschaften und internationalen Master-Turnieren in den umliegenden Bundesländern und Ländern

Die Meldung und das Startgeld für das Kern-Team übernimmt der KVBW.
 

4. Ausstattung

Das Master-Team soll mit einer einheitlichen, ärmellosen Jacke mit eigenem Master-Team-Abzeichen ausgestattet werden. Dabei erhält das Kern-Team einen Zuschuss von 50 % auf den Einkaufs-Preis (Erwerbs-Preis). Zusätzlich wird das Kern-Team mit den Master-Team-Abzeichen für den GI ausgestattet.

Anti-Doping-Beauftragter​

Dr. Markus Waurick


Anti-Doping-Beauftragter

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Oberschwaben Klinik GmbH
Postfach 2160
88191 Ravensburg

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Tel.: 0751 – 87 0
anti-doping@karate-kvbw.de

Anti-Doping-Beauftragter
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Einblicke in das Regelwerk

Leistungssteigerung durch die Einnahme verbotener Substanzen, subsumiert unter dem Begriff Doping, ist ein Thema, das den Sport, insbesondere den Leistungssport, beschäftigt und begleitet.

Um den möglichen Missbrauch im Wettkampf-Sport, insbesondere im Leistungssport, einen Riegel vorzuschieben, hat der DKV eine Anti-Doping-Ordnung in seiner Satzung verankert.

 

Die Schwerpunkte dieser Ordnung sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Athletinnen und Athleten sollen, soweit dies in gekürzter Form möglich ist, nachfolgend zusammengefasst und etwas genauer betrachtet werden.

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Athleten und Athletinnen sind für die Einhaltung der Bestimmungen selbst verantwortlich

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Das relativ umfangreiche Anti-Doping-Regelwerk wird von der World Anti-Doping Agency (WADA) vorgegeben und auf nationaler Ebene in Deutschland von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Fachverbänden (DKV, KVBW) umgesetzt. 

 

Allgemein versteht man unter Doping die Verwendung von Substanzen aus der Gruppe verbotener Wirkstoffe (beispielsweise Diuretika, Anabolika, EPO) und / oder die Anwendung verbotener Methoden (beispielsweise Blut-Doping). Neben diesen, in Blut- oder Urinproben nachweisbaren Verstößen gegen die Anti-Doping-Ordnung (ADO), werden außerdem folgende Vergehen mit entsprechenden Sanktionen geahndet:

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  • der Besitz verbotener Substanzen und / oder verbotener Methoden,

  • der Vertrieb und die Verabreichung verbotener Substanzen und / oder verbotener Methoden,

  • das Versäumnis oder die Verweigerung einer Doping-Probe,

  • Versäumnisse hinsichtlich der Meldepflicht.

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Es ist in diesem Zusammenhang besonders darauf hinzuweisen, dass jeder Athlet, jede Athletin für die Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen in seinem Umfeld selbst verantwortlich ist.

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Die für diesen Zweck grundsätzlich erforderliche detaillierte Kenntnis verbotener Substanzen und Methoden kann aus einer entsprechenden Liste gewonnen werden, welche von der NADA mindestens einmal im Jahr aktualisiert und veröffentlicht wird.

 

Sollte für eine Behandlung im Krankheitsfall der Einsatz von Medikamenten notwendig sein, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, so muss für diesen Fall eine Meldung an die NADA erfolgen und eine medizinische Ausnahme-Genehmigung eingeholt werden - und zwar vor Einnahme der Medikamente. Das diesbezügliche Verfahren ist im sogenannten Standard für Medizinische Ausnahme-Genehmigungen (Standard for Therapeutic Use Exemptions, STUE) international geregelt. 

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Kontrollen grundsätzlich bei allen nationalen und internationalen Wettkämpfen

 

Doping-Kontrollen können grundsätzlich bei allen internationalen und nationalen Wettkämpfen eines dem Doping-Kontroll-System angeschlossenen Sportverbandes erfolgen. Darüber hinaus gehören Mitglieder des A-, B-, C- und D-Kaders dieses Verbandes einem Test-Pool an und sind damit einem fortwährenden Doping-Kontroll-System unterworfen.

 

Die betreffenden Kader-Athleten und -Athletinnen werden vom DKV über ihre Zugehörigkeit zum nationalen Test-Pool schriftlich informiert und müssen dann zu jeder Zeit für mögliche Doping-Kontrollen zur Verfügung stehen.

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Whereabouts-Meldepflicht über ADAMS

 

Um dies gewährleisten zu können, sind die davon betroffenen Athleten und Athletinnen in Eigenverantwortlichkeit dazu verpflichtet, die NADA vierteljährlich im Voraus darüber zu informieren, wo sie sich an jedem Tag des nächsten Quartals aufhalten (Whereabouts-Meldepflicht). Für diese Informationen kann das auf der Internetseite der NADA verfügbare, sogenannte Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) genutzt werden.

 

Zudem müssen die betroffenen Athletinnen und Athleten außerdem für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu der sie an einem bestimmten Ort für Doping-Kontrollen erreichbar sind. Doping-Kontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet. Ihre Durchführung ist von der NADA im sogenannten Standard für Doping-Kontrollen geregelt. 

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Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden sanktioniert

 

Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden mit zum Teil sehr erheblichen Sanktionen geahndet. So ist beispielsweise bei erstmalig positivem Analyse-Ergebnis bereits eine zweijährige Sperre fällig. Auch dreimalige Versäumnisse gegen die Meldepflichten innerhalb von 18 Monaten ziehen bereits eine Sperre von mindestens ein bis zwei Jahren nach sich. Es ist dabei nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder wissentlicher Verstoß seitens der Athletinnen und Athleten nachgewiesen wird.

 

Mitglieder der DKV-Kader werden bei der angesprochenen Thematik, wie bereits erwähnt, eigenverantwortlich in die Pflicht genommen und sollten sich deshalb unbedingt mit den Anti-Doping-Bestimmungen auseinandersetzen.

 

Dazu hat die NADA unter anderem eine App zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Diese beinhaltet beispielsweise eine Suchfunktion für Medikamente und Methoden. Auch Abstufungen für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb sind vorhanden. 

Medizinische Kommission

Medizinische Kommission

Iris Kägler

​

Mobil: 0162 – 71 43 143

iris_kaegler@gmx.de

 

Aylin Steinbauer

​

Mobil: 0152 – 54 29 67 11

aylin.steinbauer@gmail.com

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