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Wegen Zuschüssen: WLSB geht Vereine direkt an

Aktualisiert: 12. Dez. 2020

Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat in einem Rundschreiben darauf aufmerksam gemacht, dass das reguläre Antragsverfahren für Lizenzzuschüsse aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr ausgesetzt ist. In der Folge sei auch die Antragsstellung über das Internetportal meinWLSB nicht freigeschaltet. Stattdessen werde sich der WLSB direkt an die betroffenen Vereine wenden und diese darüber informieren, wie das Verfahren und die Auszahlung der Lizenzzuschüsse erfolgt.

Antragsberechtigt, um Sportfördermittel des Landes Baden-Württemberg in Form von "Beschäftigungskostenzuschüssen" zu erhalten, sind WLSB-Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen. Darunter fallen lizenzierte Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager und Jugendleiter.

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