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Neue Corona-Verordnung tritt am 2. November in Kraft

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten-Konferenz tritt ab dem 2. November deutschlandweit erneut eine Reglementierung beziehungsweise ein Aussetzen des Freizeit- und Amateursportbetriebes in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet.

Für den Sport bedeutet dies, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt ist.


Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen. "Das heute beschlossene Paket bedeutet eine gewaltige kollektive Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um gemeinsam eine akute nationale Gesundheitsnotlage abzuwenden", betonte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann.

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