Wesentliche Lockerungen möglich
Seit Anfang Juni ist in Baden-Württemberg wieder mehr Sport möglich.
Die aktualisierte Corona-Verordnung (gültig ab dem 01.07.2020) zu Sportstätten des Landes Baden-Württemberg gibt es hier zum Download.

Wichtig für den Sport und Sportstätten sind vor allem der § 10 und § 14. Die neue Corona-Verordnung Sport gibt es hier zum Download.
Mit dieser Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.
Aktuelle Informationen über den Stand der Corona-Entwicklungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg. Oder Sie besuchen die Homepage des Landessportverbandes Baden-Württemberg.
Die Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen- und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport) mit Datum 10. April finden Sie hier.
Nachfolgend weitere interessante Links:
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Wiederaufnahme des Breiten- und Leistungssports
Corona-Verordnung Sportstätten
DOSB-Leitplanken und sportartspezifische Übergangsregeln auf karate.de